Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich eingeschlossen.

Der Anbieter führt Yoga-Stunden, Coaching-Stunden oder Workshops gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (=Klient) als angenommen.

Weitere Vereinbarungen sind für den Anbieter nur verbindlich, wenn diese von dem Klienten schriftlich bestätigt werden.

Die abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet der Anbieter nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Die Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die Entscheidung des Klienten vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

2. Angebote, Gebühren, Honorare

Die Angebote sind freibleibend und Änderungen vorbehalten. Alle Gebühren und Honorare verstehen sich in Euro. Für Yoga-Stunden werden die auf der Homepage veröffentlichten Gebühren berechnet. Für Coaching- und Beratungsleistungen werden die in der Coaching- bzw. Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet.

Die Termine für Yoga-Stunden werden vom Anbieter per E-Mail an die Teilnehmer kommuniziert.

Die Termine für (Online-)Coaching-Stunden oder (Online-)Workshops werden zwischen Coach und Klienten nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Klient als Schuldner des Coaching- bzw. Beratungs-Honorars.

Die Gebühr bzw. das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, 14 Tage nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.

3. Absage eines Termins

3.1. Yoga

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Falls ein Termin wegen Erkrankung der Yoga-Lehrerin nicht stattfinden kann, wird ein Ersatz-Termin angeboten oder eine Ersatz-Lehrerin übernimmt die Stunde. Falls der Klient aus persönlichen Gründen an einem Termin verhindert ist kann an einem alternativen Termin (z.B. Sonntags-Stunde) teilgenommen werden bzw. die verpasste Stunde für den Klienten aufgezeichnet werden. Der Klient hat keinen Anspruch auf einen  Ersatz-Termin sofern die angebotenen Alternativen nicht geeignet sind.

3.2. Coaching

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch. Falls ein Termin wegen Erkrankung des Coaches nicht stattfinden kann, wird gemeinsam ein Ersatz-Termin festgelegt.

Zeit und Ort des Coachings werden von Klient und Coach einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.

Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coaching-Sitzungen durch den Klient ist bis spätestens 2 Stunden vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.

3.3. Workshops

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Falls ein Termin wegen Erkrankung des Coaches nicht stattfinden kann, wird gemeinsam ein Ersatz-Termin festgelegt. Zeit und Ort des Workshops werden von Klient und Coach einvernehmlich vereinbart.

Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung des Workshops durch den Klient ist bis spätestens 3 Wochen vor dem Termin möglich. Danach fallen folgende Stornierungsgebühren an:

  • Bei einer Stornierung 20 - 14 Tage vor dem Workshop fallen 30% der vereinbarten Kosten an.

  • Bei einer Stornierung 13 - 7 Tage vor dem Workshop fallen 50% der vereinbarten Kosten an.

  • Bei einer Stornierung 6 Tage oder kürzer vor dem Workshop fallen 100% der vereinbarten Kosten an.

4. Früheres Ende der Coaching-Sitzung

Im Falle eines erheblich früheren Endes der Coaching-Sitzung, das der Coach selbst so herbei geführt hat, wird die verbliebene Zeit an eine der kommenden Sitzungen gehängt. Wenn der Klient selbst ein vorzeitiges Ende der Sitzung wünscht ist es dem Coach überlassen, die verbliebene Zeit anzurechnen oder nicht.

5. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

Coach und Klient sind berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coaching-Sitzungen zu verschieben, hierunter fallen auch Hindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind.

In diesem Fall wird der andere Vertragspartner schnellstmöglich verständigt und ein Ersatztermin wird vereinbart. Falls der andere Vertragspartner unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme von Anfahrts- oder sonstigen Kosten.

6. Copyright

Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt.

Das Urheberrecht an den Coaching-Konzepten und -Unterlagen gehört allein dem Anbieter. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.

7. Versicherungsschutz

Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzung und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Klient. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch den Anbieter.

8. Haftung

Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit des Anbieters handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit.

Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.

9. Vertraulichkeit

Der Anbieter verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich der Anbieter, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

10. Mitwirkungspflicht des Klienten

Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess und bestimmte Erfolge können nicht garantiert werden. Der Anbieter steht dem Klienten als Prozessbegleiter und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

11. Abgrenzung zur Psychotherapie

Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.

Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem gesunden Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.

Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.

12. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Aying. Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Aying den 1. März 2024